Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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News von der Männerpartei: Brief von Schnarre zum gSR uv Väter! Es kann noch dauern .....

Yussuf ⌂ @, Ankara, Sunday, 28.08.2011, 16:22 (vor 4632 Tagen)

Es bleibt alles so wie es ist. Die wollen garnicht! Lest das aber selbst .....

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.... das soll noch Jahre so weiter gehen. Wortreich umschwurbelt, keinerlei Aussage, Schuld sind die Anderen, es dient aber dem Kindeswohl!

Leute, wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen?

Häh?

Lex, Sunday, 28.08.2011, 16:35 (vor 4632 Tagen) @ Yussuf

Gibt es das Widerspruchsrecht nicht generell gegen das Sorgerecht eines Elternteils, wenn das Kindeswohl gefährdet ist? Oder wird das so eine Widerspruchsregelung: Wieso widersprechen Sie dem Sorgerecht des Vaters. -Er guckt das Kind zu böse an. -Achso, stattgegeben. :o

Ich meine, in begründeten Fällen kann doch generell das Sorgerecht entzogen werden?

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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

Widerspruch ohne Begründung wird kommen.

Rainer ⌂, Sunday, 28.08.2011, 16:42 (vor 4632 Tagen) @ Lex

Oder wird das so eine Widerspruchsregelung: Wieso widersprechen Sie dem
Sorgerecht des Vaters. -Er guckt das Kind zu böse an. -Achso, stattgegeben. :o

Es wird so aussehen, dass die Frau einen Widerspruch einlegen kann, der keinerlei Begründung erfordert und der Mann dann dagegen klagen kann. Das wird garantiert kommen!

Eigentlich müsste der Mann auch dem Sorgerecht der Frau auf diese einfache Weise widersprechen können. Das wird garantiert nicht kommen!

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Widerspruch ohne Begründung wird kommen.

Sachse, Sunday, 28.08.2011, 16:54 (vor 4632 Tagen) @ Rainer

Die erste Klippe und Schaffung eines Sonderrechts für die Frau liegt doch bereits im Ansatz:
" -wenn die Vaterschaft geklärt ist - "
Das heißt doch nichts Anderes, das die Mutter einfach den Vater nicht angibt oder verneint. schon ist der Vater wieder der entrechtete Depp, denn er darf keinen Vaterschaftstest erzwingen. Wenn er doch aktiv wird, findet sie eben noch ein Dutzend Männer, die angeben, der Vater zu sein. So kann sie jede Vaterschaftsfeststellung vereiteln.

Da würde nur eine Pflicht der Mutter helfen, alle Angaben zum Vater machen zu müssen, und ihr die Kosten für die Ermittlung aufzuerlegen. Nur dann ist eine relativ höhere Angabe der unwilligen Mutter zu erwarten.

Abet das wird nicht geschehen, Mütter stehen über dem Recht, sie sind HEILIG

Widerspruch ohne Begründung wird kommen.

Jürgen, Sunday, 28.08.2011, 16:59 (vor 4632 Tagen) @ Sachse

Abet das wird nicht geschehen, Mütter stehen über dem Recht, sie sind
HEILIG

Der Verdacht indischer Zustände zwingt sich mir auf!

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Wobei die allerdings die Kühe nunmehr wg. der Verkehrsbehinderung außerhalb der Stadt ansiedeln. So heilig dann doch wieder nicht ....

Übrigens auf dem Bild das linke Viech, das ist meine zuständige Gleichstellungsbeauftragte! Die hat keinen Urlaub, die ist auf Arbeit!

So sollte es sein...

Lex, Sunday, 28.08.2011, 17:06 (vor 4632 Tagen) @ Sachse

Ich bin dafür, dass Mutter und Vater generell garantiert festgestellt werden.
Einfach, weil ein Kind das Recht hat zu wissen, wer die eigenen Eltern sind.
So vereinfacht man auch rechtliche Dinge - zugleich könnte man wo anders noch ein paar Dinge vereinfachen.

Beispiel I: Es kann nicht zu dem Szenario kommen, dass der Vater nicht ermittelt wurde - die Unterhaltsvorschusskasse bemüht wird und dann wenn das Geld ausgeht, der Vater auf einmal doch ermittelt werden kann; dies schützt unter anderem Väter vor gravierenden Kosten. Denn soweit mir bekannt, müssen diese den Betrag nachzahlen.

Beispiel II: Es wird ja vornehmlich von Alleinerziehenden mit gemeinsamen Sorgerecht beklagt, dass sie hier und da noch Bestätigungen und Unterschriften brauchen, diese aber nicht kriegen. Wieso hier nicht eine Art "Veto" einführen? Das heißt, dass ein Elternteil durchaus alleine das Kind beispielsweise im Kindergarten anmelden kann und erfolgt innerhalb von 4 Wochen dort kein Widerspruch, ist die Anmeldung damit gültig. PS: Vllt. eine Meldestelle einrichten für solche Angelegenheiten, so dass z.B. der "verdrängte Papa" auch mitbekommt, was los ist. Kindesentführung wird ja in dem Fall, wenn Mann gg. Frau agiert nicht ernstgenommen.

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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

Zustimmung!

Jürgen, Berlin, Sunday, 28.08.2011, 17:11 (vor 4632 Tagen) @ Lex

Vollste Zustimmung! Der Meinung sind auch all die mündigen Bürger hier: http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?frage=616

Nur leider hat das Ganze auch einen Haken .... DU GEFÄHRDEST DAMIT VIELE ARBEITSPLÄTZE IM FEMININISTISCH-INDUSTRIEELLEM KOMPLEX!

Deswegen wird das von den Machthabern nie akzeptiert werden können!

Zustimmung!

Sachse, Sunday, 28.08.2011, 17:14 (vor 4632 Tagen) @ Jürgen

Nur leider hat das Ganze auch einen Haken .... DU GEFÄHRDEST DAMIT VIELE ARBEITSPLÄTZE IM FEMININISTISCH-INDUSTRIEELLEM KOMPLEX!

Macht nix. Die eigentliche Menschwerdung begann doch mit Ackerbau und Viehzucht. Geben wir Denen eine Chance. Es gilt noch viele Wüsten urbar zu machen.

Zustimmung!

Lex, Sunday, 28.08.2011, 18:07 (vor 4632 Tagen) @ Jürgen

Nur leider hat das Ganze auch einen Haken .... DU GEFÄHRDEST DAMIT
VIELE ARBEITSPLÄTZE IM FEMININISTISCH-INDUSTRIEELLEM KOMPLEX!

Dann arbeiten sie zukünftig in einem sinnvollen Bereich. ;D

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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

So sollte es sein...

Sachse, Sunday, 28.08.2011, 17:12 (vor 4632 Tagen) @ Lex

Einfach, weil ein Kind das Recht hat zu wissen, wer die eigenen Eltern sind.

Genau dieses Recht ist es, was von den Femis mit Füssen getreten wird, das Recht des Kindes. Dies ist wohl die erste Kindeswohlgefährdung im Leben des neuen Menschleins. Es wird (mit Sicherheit in solchen Fällen) nicht die Letzte sein.

Erlesene Runde ....

Yussuf ⌂ @, Ankara, Sunday, 28.08.2011, 16:46 (vor 4632 Tagen) @ Yussuf

Warum das so ist, verwundert nicht wirklich beim Anblick dieses Bildes von einer Internetseite der feministischen Machthaber ......

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Schnell ist relativ.

LatexTester, Sunday, 28.08.2011, 17:18 (vor 4632 Tagen) @ Yussuf

.... das soll noch Jahre so weiter gehen. Wortreich umschwurbelt,
keinerlei Aussage, Schuld sind die Anderen, es dient aber dem Kindeswohl!
Leute, wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen?

Wo ist da denn Geschwurbel?

LS sagt, dass sie eine Widerspruchslösung will und die CDU/CSU eben nicht. Man kann sich nicht einigen und so etwas ist in der Politik nicht ungewöhnlich. Damit die Argumentation der FDP besser zu stützen ist, ergo man argumentative Vorteile in Vorausnahme der Studienergebnisse erwartet, macht es wenig Sinn jetzt aufs Gas zu treten. Die gegenwärtige Definition von Kindswohl spielt dabei nur bedingt eine Rolle, denn Kindswohl kann mit der neuen Regelung bedeuten, dass es zum Wohl des Kindes ist, wenn auch der Vater das Sorgerecht bekommt und die Mutter nur bedingt (und die Gründe dafür werden es erst richtig interessant) dagegen Einspruch erheben kann.

Schnell ist relativ.

Jürgen, Berlin, Sunday, 28.08.2011, 18:17 (vor 4632 Tagen) @ LatexTester

Für den Begriff "Kindeswohl" gibt es keine exakte juristische Definition. Dasist auch so gewollt, verschafft das doch reichlich Raum für Auslegungen (zu Ungunsten des Vaters).

Du schilderst das PingPong-Spiel in der Politik schon richtig, aber in einem sind die sich doch alle einig: Väter haben keine Rechte. Genau das kann ich mit diesem Theater geschickt verbergen. Geh mal 10 Etagen nach unten. Zwischen Jugendamt und Familiengericht läuft das PingPong-Spiele genauso. Haargenauso! Da rennst du als Vater hin und her, über Jahre, fällst permanent hintern runter und stellst nach 5 Jahren fest, dass du tausende Euro ärmer bist, aber immer noch an genau derselben Stelle stehst.

Betrachte mal den Begriff "gemeinsames Sorgerecht" etwas genauer! Damit kannst du dir doch in der Realität förmlich den Arsch abwischen! Die Ex kann mit dem ABR und der Alltagssorge machen was sie will. Sie betreut und du, du hast, wenn sie gnädig "Umgang" gewährt, vielleicht mal stundenweise Kontakt zu deinem Kind. So und nur so sieht die Realität da draußen aus. Die streiten sich faktisch um etwas angeblich auf Regierungsebene, was im Nachgang von keinem Vater in irgendeiner Weise zur Herbeiführung von Kontakten genutzt werden kann. Niemals! Wenn die Mutter nicht will, geht garnichts und das ist das generelle Problem in diesem Staat.

Wer hier als Vater noch Kinder in die Welt setzt, der ist selber schuld! Solche Mütter sind VerbrecherInnen, aber der Rechtsstaat schützt sie mittels dem Familienrecht zu 100%!

Da kann sich jede Frau auch drauf verlassen ..... Art. 6 Abs. 4 GG!

Schnell ist relativ.

LatexTester, Sunday, 28.08.2011, 18:48 (vor 4632 Tagen) @ Jürgen

Alles tendenziell richtig, was Du schreibst. Das Kindswohl wird auch weiterhin zugunsten der Mütter interpretiert, auch ein unverheirateter Vater wird mit dem neuen Gesetz sein Kind kaum zu sehen bekommen, aber zahlen dürfen. Wenn das neue Gesetz kommt, dann ist das de jure nach den Vorgaben vom EGM, aber de facto ändert sich für Väter kaum etwas. Das ist so nicht anders als bei der Schwulenehe. In dem Moment, wo die Ehe als Institution nur noch geringen Wert hat, dürfen auch Schwule heiraten. Oder wie mit Frauen beim Militär. Wenn Verteidigung unwichtig wird, kann auch eine Frau Feldwebel sein. Die Situation von Vätern kann nur besser werden, wenn Richter Umgangsboykott schmerzlich ahnden (also in der Praxis ein Umdenken stattfindet) und das Sorgerecht der Mütter nicht als Alleinvertretungsanspruch ihrer Interessen interpretiert wird. Unverheiratete Väter erhoffen sich etwas von dem neuen Gesetz, bekommen aber nur eine Scheinlösung angeboten, selbst wenn EGM und Justizministerin es noch so gut meinten.

Es bleibt ein PingPong-Spiel!

Jürgen, Sunday, 28.08.2011, 18:59 (vor 4632 Tagen) @ LatexTester

Ich habe das leider so erfahren müssen. Die Politik ist desinteressiert und ignorant. Kommt so eine dämliche, störende Anfrage/ Beschwerde von einem Vater, gibt man sie an einen Fachmann, also Richter, weiter. Die sind mit sowas tagtäglich konfrontiert und wissen da mutmaßlich bestens Bescheid.

So eine Antwort bekommst du dann auch von dem Politiker!

Sitzt du im Verhandlungsraum, dann sagt dir möglicherweise derselbe Richter, dass sein Beschluss der "herrschenden Meinung" entspräche.

So geht das endlos weiter ..... Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong, Ping, Pong ......

.... ab und zu machts mal "Knall", wenn ein Junge mal irgendwo Amok läuft. Dann sind´s natürlich wieder die bösen Killerspiele!

News von der Männerpartei: Brief von Schnarre zum gSR uv Väter! Es kann noch dauern .....

Goofos @, Monday, 29.08.2011, 03:46 (vor 4632 Tagen) @ Yussuf

Mich würde mal interessieren um welchen "umfangreichen" Forschungsbericht und dessen Inhalt es sich dabei handelt. Gibt's den irgendwo?

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