Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Gericht. Mal wieder Frauenbonus.

der_quixote, Absurdistan, Wednesday, 09.12.2009, 07:30 (vor 5255 Tagen)

Kind misshandelt. gericht prüft die Schuldfähigkeit der Mutter

Münster/Ibbenbüren. Mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen will sich die 1. Große Strafkammer ein besseres Bild von der 31-jährigen Hausfrau aus Ibbenbüren verschaffen, die sich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen am Landgericht Münster verantworten muss. Wie berichtet, hat die Mutter zum Prozessauftakt eingeräumt, in der Nacht zum 13. November 2007 ihr damals drei Wochen altes Baby so schwer misshandelt zu haben, dass der Säugling lebensgefährliche Verletzungen wie einen doppelten Schädelbruch und schwere Hirnverletzungen davongetragen hat. Dass die Angeklagte selbst als Kind Misshandlungen und Demütigungen erdulden musste, wolle sie aber nicht als Entschuldigung gelten lassen...

..Nach dem damaligen Geschehen war zunächst der Vater des kleinen Diego unter dringenden Tatverdacht geraten und inhaftiert worden. Nach fast drei Monaten Untersuchungshaft in Münster wurde er jedoch vom Landgericht Münster freigesprochen, weil seine Lebensgefährtin sich in einem Schreiben an die Polizei selbst der Tat bezichtigte....

...Der Prozess wird am 1. Dezember fortgesetzt. Dann will die Kammer eine psychiatrische Sachverständige zur Schuldfähigkeit der Angeklagten hören.
...


Man merke an. Der Mann sitzt drei Monate in U-Haft ohne Beweis seiner Schuld.
Die Frau wird verurteilt, ist aber frei, bis das Gericht die Schuldfähigkeit geprüft hat.(Laut Lokalzeit Münsterland von gestern).

Zum Kotzen !

Frank

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Gericht. Mal wieder Frauenbonus.

Joe, Wednesday, 09.12.2009, 07:59 (vor 5255 Tagen) @ der_quixote

Die Frau wird verurteilt, ist aber frei, bis das Gericht die
Schuldfähigkeit geprüft hat.(Laut Lokalzeit Münsterland von gestern).

Kinder und Frauen sind grundsätzlich nicht schuldfähig, da ihr Handeln von spontanen Einfällen und diffusen Gefühlen geleitet wird. Deshalb darf man ihnen auch keine Verantwortung übertragen.

Gericht. Mal wieder Frauenbonus.

Klausi, Wednesday, 09.12.2009, 10:24 (vor 5255 Tagen) @ der_quixote

Man merke an. Der Mann sitzt drei Monate in U-Haft ohne Beweis seiner
Schuld.
Die Frau wird verurteilt, ist aber frei, bis das Gericht die
Schuldfähigkeit geprüft hat.(Laut Lokalzeit Münsterland von gestern).

Und was ist wenn sie sich nicht selbst bezichtigt hätte? Für Männer gilt die Beweislastumkehr. Dabei gibt es immer noch genug Feministinnen, die behaupten, es werden kein Unterschied wegen dem Geschlecht gemacht.

Gericht. Mal wieder Frauenbonus.

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 09.12.2009, 14:23 (vor 5255 Tagen) @ Klausi

Und was ist wenn sie sich nicht selbst bezichtigt hätte? Für Männer gilt
die Beweislastumkehr. Dabei gibt es immer noch genug Feministinnen, die
behaupten, es werden kein Unterschied wegen dem Geschlecht gemacht.

Es gibt sogar welche, die behaupten, Frauen würden sehr viel härter bestraft. Kein Witz!

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Urteil bereits gefällt

Timothy, Wednesday, 09.12.2009, 12:21 (vor 5255 Tagen) @ der_quixote

Münster/Ibbenbüren. Ohne ein erkennbares Zeichen der Regung nahm die 31-jährige Angeklagte aus Ibbenbüren das Urteil der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Münster entgegen. Die Richter verurteilten die 31-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren vier Monaten.
...


Sie habe dem Baby zweimal ins Gesicht geschlagen und habe das Kind vom Bett auf die Wickelkommode sowie den Boden fallen lassen. Schließlich habe sie den Säugling an den Beinen gezogen und durch das Zimmer gegen den Schlafzimmerschrank geschleudert. Das Kind trug zwei Schädelbrüche, Hirnblutungen und Hämatome davon

...

Am vorletzten Verhandlungstag hatte sich eine überraschende Wende in dem Prozess abgezeichnet. Die psychiatrische Gutachterin meldete Zweifel an dem Schuldgeständnis der 31-Jährigen an, weil sie dem Kindesvater bedingungslos hörig sei. Es könnte sein, dass sie ihn immer noch in Schutz nehmen und die Tat auf sich nehmen wollte.

Jaja schon klar...


Für die Angeklagte spreche, dass sie nicht vorbestraft ist, dass sie in ihrer Kindheit selbst misshandelt wurde und vor allem, dass der heute zwei Jahre alte Junge aller Voraussicht nach keine Folgeschäden habe.

...und dass sie eine Frau ist.


Die Kammer habe die Strafe daher im unteren Bereich des Strafrahmens angesiedelt.

Die Richter blieben mit ihrem Urteil knapp unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der drei Jahre und sechs Monate beantragt hatte.


http://www.ivz-online.de/lokales/kreis_steinfurt/ibbenbueren/1230432_ibbenbuerenerin_wegen_kindesmisshandlung_zu_haft...

Der Fall passt genau ins Schema

x, Wednesday, 09.12.2009, 12:31 (vor 5255 Tagen) @ der_quixote

http://www.morgenpost.de/brandenburg/article1216882/Baby-Toetung-Mutter-muss-kuerzer-in-Haft.html

Revisionsverfahren
Baby-Tötung - Mutter muss kürzer in Haft
Mittwoch, 2. Dezember 2009 15:35

Vor zwei Jahren hatte eine damals 17-Jährige aus Brandenburg ihr Baby erdrosselt. Wegen der Tat hatte sie ein Gericht zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Doch die Anwälte gingen in Revision. Nun soll die Frau neun Monate früher frei kommen.

Zwei Jahre nach der Tötung ihres Babys hat das Landgericht Cottbus die angeklagte Kindesmutter am Mittwoch in einem Revisionsverfahren zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht blieb damit unter dem Urteil einer anderen Kammer aus erster Instanz, die im November 2008 viereinhalb Jahre gegen die zur Tatzeit 17-jährige Schülerin verhängt hatte ...

Es gibt Fälle, bei denen Gerechtigkeit waltet. Das sind aber keine menschlichen Richter.

x, Wednesday, 09.12.2009, 12:41 (vor 5255 Tagen) @ der_quixote

23-Jährige starb nach Tötung ihres Babys an zu hohem Blutverlust
Montag, 30. November, 15:25 Uhr

Weimar (AP) Eine 23-jährige Mutter aus Weimar, die nur wenige Stunden nach dem gewaltsamen Tod ihres neugeborenen Babys starb, hat nicht Selbstmord begangen. Nach dem vorläufigen Obduktionsbericht war es auf Grund des hohen Blutverlustes nach der Geburt zu einer Unterversorgung im Gehirn der Frau gekommen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grünseisen, am Montag der Nachrichtenagentur AP ...

© 2009 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved

Auge um Auge

Link dazu hier

x, Wednesday, 09.12.2009, 12:54 (vor 5255 Tagen) @ x

Es gibt Fälle, bei denen Gerechtigkeit waltet. Das sind aber keine menschlichen Richter.

Timothy, Wednesday, 09.12.2009, 12:58 (vor 5255 Tagen) @ x

2 Babys = 3 Jahre und 2 Monate

http://www.bz-berlin.de/tatorte/gericht/todesmutter-muss-ins-gefaengnis-article654407.html

Und das allerwiederlichste ist dieses Urteil:

2 Kinder getötet, nur für eines bestraft, 7 Monate Untersuchungshaft und jetzt geht es in den offenen Vollzug um der Dame (Studentin) "nicht jede Zukunftschance zu verbauen".

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Kindstoetung;art128,2959351

Aber es gibt Hoffnung am Ende des Tunnels, der Fall einer Mutter die ihre beiden 5 und 2 Jährigen Kinder tötete und zu 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde wird erneut überpfüft, es könnte Heimtücke gewesen sein, also Mord statt Totschlag da die Kinder schliefen sagte der Bundesgerichtshof...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,405299,00.html

Ja ich weiß, natürlich war es der Vater und nicht die Mutter, wie sonst die im Vergleich lange Haft, die Mutter hätte sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, eine gesunde Mutter tötet schliesslich ihre Kinder nicht...

Es gibt Fälle, bei denen Gerechtigkeit waltet. Das sind aber keine menschlichen Richter.

x, Wednesday, 09.12.2009, 13:06 (vor 5255 Tagen) @ Timothy

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Kindstoetung;art128,2959351
Aber es gibt Hoffnung am Ende des Tunnels, der Fall einer Mutter die ihre
beiden 5 und 2 Jährigen Kinder tötete und zu 13 Jahren und 6 Monaten
verurteilt wurde wird erneut überpfüft, es könnte Heimtücke gewesen sein,
also Mord statt Totschlag da die Kinder schliefen sagte der
Bundesgerichtshof...

Aus dem Artiel:
"... Innerhalb der acht Monate zwischen Tat und Urteilsspruch habe sie sich vom Teenager zur jungen Frau entwickelt"

Dass dieser Entwicklungsschritt auch dementsprechend gewürdigt wird scheint fragwürdig.

Brauchen wir einen allgemeinen Justizpranger?

Flint ⌂, Wednesday, 09.12.2009, 14:12 (vor 5255 Tagen) @ Timothy

Es heißt doch "vor dem Gesetz sind alle gleich". Dies wird mit Füßen getreten sobald eine Frau angeklagt ist. Wir können nicht akzeptieren, daß hier mit zweierlei Recht gearbeitet wird.
Was die Justiz hier an Ungerechtigkeiten fabriziert, schreit zum Himmel und ist ein Schlag ins Gesicht für jeden rechtlich normalempfindenden Bürger.

Da die Justiz aber offenbar keine Instanz über sich hat an die man sich wenden könnte, bleibt die Frage wie man dagegen vorgehen kann.

Wir haben bei Genderwahn schon diverse Pranger. Aber für solche speziell Frauen-bevorzugenden Urteile bei Mord gibt es bisher, soweit ich sehe, keinen Pranger.

[image]

Was wir bräuchten, wäre eine Webseite extra als Justizpranger.

Leider kommt der Deutsche Juristenbund weiterhin nicht in die Gänge. Weiß da jemand etwas drüber?

Flint

.

--
[image]
---
Der Maskulist
---
Familienpolitik

Es gibt Fälle, bei denen Gerechtigkeit waltet. Das sind aber keine menschlichen Richter.

Garfield, Wednesday, 09.12.2009, 17:14 (vor 5255 Tagen) @ Timothy

Hallo Timothy!

2 Kinder getötet, nur für eines bestraft...

Klingt wie eine Rabatt-Aktion... :(

Freundliche Grüße
von Garfield

@Timothy: Danke!

Mus Lim ⌂, Friday, 11.12.2009, 05:32 (vor 5253 Tagen) @ Timothy

Täterin Frau:
2 tote Babys = 3 Jahre und 2 Monate im offenen Vollzug

Täter Mann:
2 tote Kinder = 13 Jahre und 6 Monate für zweifachen Totschlag vor der Revision des Urteils, Verurteilung wg. Mord vom BGH angeordnet.

Danke, Timothy, solche recherchierten Beispiele brauche ich für mein Buchprojekt.

8-)

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Man muss Richter und Staatsanwälte den Rest der Zeit absitzen lassen ...

x, Wednesday, 09.12.2009, 12:51 (vor 5255 Tagen) @ der_quixote

... dann würde das Pack langsam aus den Gerichten verschwinden und Richter könnten die Stllen endlich wieder besetzen.

Hier noch so ein aktueller Fall der 2 mal Lebenslang erfordert hätte:

http://www.morgenpost.de/brandenburg/article1212963/Mutter-der-getoeteten-Zwillingsbabys-muss-in-Haft.html
Mutter der getöteten Zwillingsbabys muss in Haft
Donnerstag, 26. November 2009 00:16

Im März hat eine 22-jährige Studentin im Brandenburgischen Biesenthal ihre Zwillingsbabys getötet. Den einen Jungen erstickte sie kurz nach der Geburt, das andere Baby starb danach noch im Mutterleib. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte sie nun zu drei Jahren und zwei Monaten Haft - allerdings nur wegen des ersten Babys.

Die Mutter der getöteten Zwillinge aus dem brandenburgischen Biesenthal muss ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die 22-Jährige am Mittwoch wegen Totschlags in einem Fall zu einer Haftstrafe für drei Jahre und zwei Monate. Für die zweite angeklagte Kindstötung wurde sie freigesprochen. Die Kammer konnte für diesen Fall eine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen ...

Man muss Richter und Staatsanwälte den Rest der Zeit absitzen lassen ...

Timothy, Wednesday, 09.12.2009, 13:19 (vor 5255 Tagen) @ x

powered by my little forum