Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Anfrage zum Binnen-I

pappa_in_austria, wien, Thursday, 26.03.2009, 15:22 (vor 6118 Tagen) @ pappa_in_austria

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_01466/pmh.shtml

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_01466/fnameorig_154095.html


Eingelangt am 25.03.2009

Anfrage

des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend barrierefreier Zugang sehbehinderter Bürger zum Internetauftritt der öffentlichen Hand (Binnen-I)

Gemäß §1 E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004, ist dafür Vorsorge zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.

Durch die Verwendung des Binnenmajuskel in elektronischen Dokumenten der öffentlichen Hand wird eine Benutzung des Angebotes für sehbehinderte Menschen deutlich erschwert weil das Geschlecht oft nicht mehr bestimmbar ist. Meistens werden Computer mit Sprachausgabe verwendet die das Binnenmajuskel nicht eindeutig erkennen oder Braille-Terminals, die durch die fehlenden Steuerzeichen für die Ankündigungszeichen zur Groß-/Kleinschreibung keine Darstellung der Großschreibung zulassen.
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