Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindstötung und Beliebigkeit - Spaß durch Abtreibung!

Waldkater, Monday, 26.01.2009, 12:55 (vor 6176 Tagen) @ Tigresa

Warum sollte eine Abtreibung nach kriminologischer Indikation eher erlaubt
sein?

Weil per definitionem eine Frau bei einer Vergewaltigung nicht vorher "Nein" sagen konnte.

Wer
entscheidet denn darüber, ob es für Frauen allgemein schlimmer ist, ein
Kind nach einer Vergewaltigung oder "nur" ungewollt auszutragen?

Wenn sie kein Kind ungewollt austragen will soll sie auf heterosexuellen Geschlechtsverkehr verzichten. Jede andere Verhütungsmethode ist bekanntermaßen unsicher.
Wer sehenden Auges ein Risiko eingeht, soll auch soviel Rückgrat haben zu den Folgen zu stehen wenn sie eintreten.
Sollte es jedenfalls haben.

Du etwa?

Ich bin ein Mann. Ich entscheide nach Rechtslage in so einer Situation gar nichts. Ich kann mir nur meinen Teil denken und meine Konsequenzen aus der Entscheidung Anderer ziehen. Und das tue ich.

Es gibt Frauen, die haben nach einer Vergewaltigung das Kind bekommen und
waren glücklich damit.

Und was genau hat dieser Allgemeinplatz mit dem Thema oder meinem Post zu tun?
Sollte ich versehentlich und nur mit weiblicher Intuition erkennbar Zwangsabtreibungen gefordert haben?
Nochmal ganz langsam: Meine Meinung ist dass eine Frau bei einer Vergewaltigung vorher nicht die Wahl hatte, also muss sie hinterher die Wahl haben. Die Wahl.


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