Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Blaulicht und Graulicht: Der Aufstand der Scheidungsväter

Christine ⌂, Monday, 12.01.2009, 11:03 (vor 5592 Tagen) @ pappa_in_austria

Mannifestation - Der Aufstand der Scheidungsväter

Veröffentlicht in Familienrecht, Männerpolitik, Scheidung, Väterrechte by marcusjoswald am Januar 9th, 2009

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Verein Luca interviewt Verein Humanes Recht. Vor dem Plakat der Männerpartei. Hinter der Filmkamera ein arabischer Kameramann, der angeblich für Al Jazeera arbeitet. Das Foto machte -
wie immer auf dieser Seite: Marcus J. Oswald (am 8. Jänner 2009, 22 Uhr 10)

(Wien, im Jänner 2009) Was war die Botschaft der Kick-Off-Veranstaltung der österreichischen Väterrechtler im Festsaal des Restaurants "Vom Feinsten" im 5. Wiener Bezirk am 8. Jänner 2009? Vereinfacht gesagt: Mit Scheidungsvätern ist nicht mehr zu spielen. Noch einfacher gesagt: Wenn sich heute ein Mann scheiden lassen muss (weil 80 Prozent der Scheidungen von Frauen eingereicht werden), dann sollte er zuerst einem der mittlerweile zahlreichen Vereine beitreten. Dann bekommt er in einem Crashkurs Einführungen, was ihm blüht: Breitseiten vom Eherecht, Bürgerlichen Recht, der Exekutionsordnung, (auch) dem Strafrecht. Ganz simpel gesagt: Wer sich heute nicht organisiert, bleibt über. Nach dem alten Grundsatz der Gewerkschaft: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Volles Haus

Daher kamen 120 Personen und setzten sich in einem Raum zusammen. Diese 120 Männer, darunter zehn Frauen, sind entschlossen, aber beherrscht. Sie sind emotional geladen, aber unter Kontrolle. Daher ist es völlig überschießend, wenn sich eine Richterin in eine solche Runde nur mit vier Leibwächtern der Firma ISS wagt. Die Selbstbeherrschung, das kenntnisreiche Ausnutzen des - wie von vielen gesagt - korrupten Justizsystems, ist, das wissen viele Männer, die Grundlage, dass man in diesem System überhaupt noch etwas erreicht. Daher werden auch in Zukunft bei solchen Veranstaltungen, von denen weitere in Planung sind, nie Gewaltübergriffe stattfinden. Auch wenn es den schärfsten Justizkritikern immer wieder in den Mund gelegt wird, sie seien potentiell zu Gewalt bereit.

Emotional geladen, aber beherrscht

Die Gewalt provoziert noch schärfere Gegenmaßnahmen innerhalb des väterfeindlichen Justizsystems. Die Grundregel der Gewaltfreiheit kann sich jeder, der bei Greenpeace Ausbildung genoss, an der Widerstandskultur großer Organisationen ansehen. Dort wird tolerierte Systemkritik im Großen betrieben. In der Justiz, in der verzärtelte, wohlstandsverwahrloste Bürgerstöchter und Bürgerssöhnchen Dienst tun, genügt jedoch schon ein Bruchteil an sonst akzeptierter Protestkultur, um eine Kette von Beschlüssen ins Laufen zu bringen, die sich wiederum für Männer nachteilig auswirken. Daher werden diese Gruppen weiterhin auf Gewalt verzichten und den Justizpalast kein zweites Mal in Brand stecken. Und wenn es so schon weit ist, dass Familienrichter für eine Podiumsdiskussion vier Leibwächter brauchen, dann muss sich die Richterschaft fragen, ob sie etwas falsch macht und nicht die Protestbewegung aus den Kreisen der Väterrechtler.

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Der Verein Vaterverbot hat derzeit den stärksten Organisationsgrad. Man errichtet Landesgruppen und Ortsgruppen. Man geht an die Öffentlichkeit. Manchmal noch zu freundlich und zahm. Aber durchaus mit analytischer Strategie der Vereinnahmung derer, die von vielen als Feinde gesehen werden: Richter und Politiker. Man wird die Entwicklung dieses Vereins aufmerksam beobachten müssen.
Im Bild einer der Sprecher. (Foto: Marcus J. Oswald)

Die Vereine sind unterschiedlich ausgerichtet. Das Motto lautet derzeit noch: Getrennt Marschieren, gemeinsam Auftreten. Hinter den Kulissen gibt es im Jahr Drei einer Neuen Männer- und Väterbewegung in Österreich kleine Eifersüchteleien. Die einen betreiben ein großes Internetforum. Die anderen kooperieren fromm mit einer Partei. Die dritten stehen in Salzburg durchaus der katholischen Kirche nahe. Die anderen nehmen Luca ins Zentrum. Die weiteren im Süden sind fern vom Schuss aber gut mit der Volksanwaltschaft. Einer gründete eine Männerpartei und sagte den anderen Männern nichts davon. Die nunmehr stark auftretenden Männer von "Vaterverbot" genießen Medienrespekt und lesen in vielen Regionen duzende Gestrandete auf, um sie zur Mitarbeit zu animieren. Niemand kann sagen, wohin es führt, denn nichts ist schwieriger als gleichlautende Interessen zu bündeln. Am Besten harmoniert es noch, wenn man eine Veranstaltung macht. In Hinkunft, das klang durch, will man den Vatertag als neuen Protesttag umfunktionieren und an diesem Tag jährlich eine Demonstration abhalten - bei der wieder die unterschiedlichen Gruppen gemeinsam auftreten.

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Die Neuen Männer stehen im Krieg mit der Justiz und sie suchen die Gruppe. In einer
Come-Together-Veranstaltung gibt es viele Wortmeldungen aus dem Publikum, denen
die anderen mit voller Konzentration und Andacht lauschen. (Foto: Marcus J. Oswald)

Wenn an einem Podium zwei Vereine und ein Vertreter einer Kleinstpartei sitzen, wissen die Vereine, dass im Publikum die wahren Kaliber sitzen. Wenn dann die Richterin Doris Täubel-Weinreich mehrzeitlich im Gesetzbuch blättert statt die Linie der Richtervereinigung zu erklären, deren Fachbereichssprecherin für Familienrecht sie ist, kommt Unmut auf. Wenn ein Vertreter der Volksanwaltschaft am Podium seine Einrichtung lobt, aber nicht erwähnt, dass das Ergebnis der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ernüchternd ist wie der Blick aufs Konto im Jänner, kommt noch mehr Unmut auf. Der Jurist Markus Huber vergaß zu erwähnen, was kundige "Blaulicht und Graulicht"-Leser längst wissen: Zwischen 2002 und 2006 wurde den insgesamt 2.434 eingebrachten Beschwerden nur in 77 Fällen (3,16%) Berechtigung zuerkannt. Missstände wurden gar nur in 14 Fällen (0,58%) festgestellt, also pro Jahr bei 2 bis 4 der eingebrachten Beschwerden. Scheidungsvätern, die von Rechtspflegern, die nach drei Jahren Ausbildung zu Richterweihen kommen, und von mütterrechtlich auf Linie gebrachten Familienrichterinnen systematisch benachteiligt werden, die Volksanwaltschaft als erste Adresse zu empfehlen, empfinden viele wie das Hornberger Schießen. Man darf an die Historie erinnern: In Hornberg hatte sich 1564 der Herzog Christoph von Württemberg angesagt. Dieser sollte mit Salut und allen Ehren empfangen werden. Als alles bereit war, näherte sich aus der Ferne eine große Staubwolke. Alle jubelten und die Kanonen donnerten, was das Zeug hielt. Doch die Staubwolke entpuppte sich nur als eine Postkutsche.

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Nicht wirklich wohl fühlten sich die beiden Beamten, die die Dinge schön redeten, aber schnell durchschaut waren: Richterin Doris Täubel-Weinreich und Markus Huber, ein Mitarbeiter der Volksanwaltschaft, lernten an der Universität, dass Paragrafen im Zentrum stehen. In Wahrheit ist es die Deutung des Gesetzes und damit die Politik, Ideologie und Wertausrichtung in einer bestimmten Zeit, die es definiert. (Foto: Marcus J. Oswald)

Von der Veranstaltung, die als erste größere Mannifestation gedeutet wird, wird auf dieser Webseite zur Dokumentation eine Nachlese veröffentlicht. Dies geschieht in Textfassung und als Videotrailer. Von der Veranstaltung wurde im Zwei-Kamera-System ein Mitschnitt angefertigt. Zusätzlich existiert ein Video mit einer kleinen Kamera. Moderator Robert Marschall von der Webseite "wien-konkret" wurde von B&G ersucht, einen Trailer von der Veranstaltung in der Länge von fünf Minuten zu schneiden, damit dieser auf mehreren einschlägigen Webseiten eingebaut und die Botschaft einer im Familienrecht hilflosen Justiz syndiziert werden kann. Das wird in der nächsten Zeit erfolgen.

Sobald eine Kopie des Filmmitschnitts vorliegt, wird transkribiert und verbreitet. Damit auch die daran teilhaben können, die zu Hause geblieben waren. Etwa Mag. Herwig Baumgartner, der schon einen ganzen, aus seiner Sicht inkompetenten, OLG-Wien-Senat aufgemischt hat. Er erschien persönlich nicht am 8. Jänner 2009. Das geschah in der Absicht, um das sanfte Hineingleiten des neuen Vereins "Vaterverbot" in den Justizmarkt nicht zu gefährden. Baumgartner ist Protestkultur für Fortgeschrittene. Nach der Veranstaltung wurde ihm in einem Wiener Lokal, wo er wartete, ausführlich von den Hauptpunkten der Veranstaltung berichtet.

Ein anderer war da: Ernst-Peter Hauser. Er lud das "Blaulicht und Graulicht"-Magazin zu seiner nächsten Verhandlung ein: Sie steigt am 28. Jänner 2009 am Bezirksgericht Hietzing. Es ist dem Magazin eine große Freude, an dieser öffentlichen Verhandlung teilzunehmen. Die Maulhure des Wiener Feminismus, Anwältin Helene Klaar, klagt Ernst-Peter Hauser nach Übler Nachrede. Die Frauenhaus-Syndikatsanwältin aus der Kanzlei Klaar-Marschall ist sich dann guter Berichterstattung auf dieser Webseite sicher.

Die Komplett-Zusammenfassung der Kick-Off-Veranstaltung der Väterrechtler am 8. Jänner 2009 (19 bis 22 Uhr) folgt, nachdem dieser Webseite der Filmmitschnitt zugegangen ist.

Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht)

http://diegalerie.wordpress.com/2009/01/09/der-aufstand-der-scheidungsvaeter/

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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