Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gibt es bei uns Sklaverei ? Unzureichende Bewußtseinsbildung.

Student(t), Sunday, 17.08.2008, 16:08 (vor 6337 Tagen)

Fragt man Irgendwen, ob es bei uns Sklaverei gebe, so lautet die Antwort regelmäßig: Nein, selbstverständlich nicht. - Manchmal erfolgt noch die Einschränkung: Doch, es gibt Prostituierten-Sklaverei, illegale natürlich. Und, damit verbunden, Menschenhandel als Spielart sexualisierter Gewalt. Opfer sind dann jedenfalls Frauen.

Halten wir also fest:

o Es gibt keine legale Sklaverei.
o Opfer der (illegalen) Sklaverei sind ausschließlich Frauen.

Soweit die öffentliche Meinung.

Jetzt sollten wir uns als Erstes fragen:

Ist Sklaverei notwendigerweise illegal ?

Wir müssen nicht gleich bis in die Antike gehen, wo Sklaverei absolut legal war (und Sklaven auch nicht unbedingt schlecht behandelt wurden). Auch heute ist Sklaverei weltweit verbreitet und, im Verständnis der jeweiligen Bevölkerung, völlig normal. So gibt es im heutigen Benin (Westafrika) zumindest zwei Formen:

o Kinder-Sklaverei. In fast jeder Familie leisten gemietete oder gekaufte Mädchen die schwere Hausarbeit, vor Allem den Kopftransport von Wassereimern. Sie sind als Erste wach und gehen als Letzte zu Bett. Von ihren Herrinnen - Frauen ! - werden sie nicht selten schwer mißhandelt, bisweilen totgeschlagen, ohne daß dies rechtliche Folgen nach sich zöge. - Jungen leisten in Handwerksbetrieben ebenso schwere Arbeit.

o Gefangenen-Sklaverei. Chef-Gendarme schicken nachts ihre Gefangenen auf Raubzüge. Stimmt die morgendliche Beute nicht, so werden sie gewaltsam zu höherer Effizienz motiviert. Aber auch jeder Gendarm (wie auch jeder Polizist) ist seinerseits verpflichtet, seinem jeweiligen Vorgesetzten allabendlich einen Mindestbetrag auszuhändigen, anderenfalls er u.U. das Schicksal der Gefangenen teilt.

Zwar bezeichnen die öffentlichen, d.h. vom Ausland finanziell unterstützten Einrichtungen diese Praktiken als illegal und kriminell und versichern ständig, dagegen vorzugehen. Sie wissen aber, daß das ganze Land wirtschaftlich zusammenbrechen würde, wenn die Vorgaben umgesetzt würden. Insofern besteht ein halb-legaler Status der Sklaverei, je nach dem regierungsamtlichen, vom Ausland abhängigen Blickwinkel, oder dem des Volkes.


Wie sieht es nun in Deutschland aus ?


Es gibt auch bei uns legale Sklaverei; sie heißt nur offziell nicht so. Nehmen wir folgende zwei Formen:

o Militärdienst und Militär-Ersatzdienst. Gibt es nur für Männer. Ein weibliches Äquivalent - Gebärpflicht, Erziehungspflicht oder Einsatz in karitativen Einrichtungen - existiert nicht.

o Unterhaltspflicht bis hin zur "Gesteigerten Erwerbsobliegenheit". Betroffen sind fast nur Männer. Sofern aber Frauen betroffen sind, kommen diese ihrer Pflicht meist nicht nach. In dem Falle gehen sie - anders als Männer - ausnahmslos straffrei aus. Unterhaltspflicht wird in der Regel vorsätzlich herbeigeführt durch Kindesentzug seitens der Gebärerin.

Im Falle der "Gesteigerten Erwerbsobliegenheit" werden die Grundrechte oft stärker beschnitten als dies bei bloßem Freiheitsentzug der Fall wäre. Hierauf wurde ich, als Nichtbetroffener, aufmerksam gemacht, u.a. durch diesen Strang (Beiträge von Webworker). So gibt es die Festlegung eines "fiktiven Einkommens", die den Betroffenen u.U. zwangsläufig in die Odachlosigkeit treibt stellt und ihm dann auch nicht erlaubt, den Rechtsweg zu beschreiten (ein gewöhnlicher Strafgefangener kann dies hingegen).


Folgerungen.


Wohl jeder Staat und jeder öffentliche Meinungsbildner ist bestrebt, sein Territorium als Ort der "Fortschrittlichkeit" hinzustellen. Um diesen Anschein zu begründen oder aufrecht zu erhalten, wird oft zu besonderen Mitteln gegriffen. Eines davon ist die willkürliche Definition.

Nun läßt sich natürlich darüber streiten, wer was willkürlich definiert. Wird der Begriff "Sklaverei" eingegrenzt auf privat betriebene Ausbeutung bei gleichzeitigem äußeren Freiheitsentzug, so gibt es natürlich keine "Unterhaltssklaven". In Hinblick darauf, daß Begriffe in anderen Zusammenhängen und mit Blick auf die sich ändernden Verhältnisse sehr wohl oft erweitert werden, ist in vorliegendem Falle zu schließen auf eine den demokratischen Verhältnissen nicht angemessene "Meinungshoheit", welcher einer notwendigen Aufklärung entgegenwirkt.

Es bleibt zu hoffen, daß Journalisten und andere Menschen mit öffentlichen Einfluß sich bemühen, das Wort "Sklaverei" wieder in dem Sinne anwenden, wie es ursprünglich verstanden wurde. Dies wäre meines Erachtens ein Beitrag zur fortschrittlichen Bewußtseinsbildung.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik


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