Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...

roger, Tuesday, 07.08.2007, 01:26 (vor 6133 Tagen) @ Swen

Und wieder mal ...

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Mutter muss fünf Jahre in Haft ...

http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/4731694.html

Strafe im modernen Rechtsstaat verfolgt immer mehrere Zwecke. Ein Teilaspekt von Strafe ist Abschreckung (Generalprävention). Als solche wirkt sie präventiv verhaltensstabilisierend in die Gesellschaft hinein und soll somit potentielle Täter von der Begehung einer Tat abschrecken, indem ins allgemeine Bewusstsein gerufen wird, welche Strafen folgen können.

Interessierte Kreise waren und sind aber der Ansicht, dass "Kindstötung" durch Mütter strafrechtlich anders zu bewerten ist, als dieselbe Handlung mit demselben Ergebnis durch andere Personen.

§213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder im Zorn) findet seit Abschaffung des §217 Anwendung bei Kindstötung durch die Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.

Wir haben es also mit einer Ideologie zu tun!

Andere haben an anderer Stelle bereits hinreichend zu den Ursachen und den Gründen der Entstehung und dem Beharren auf dieser Ideologie Stellung genommen. Die Frage aber, die sich im Zusammenhang mit der (so scheint mir) massiv zunehmenden Anzahl von Kindstötungen durch Mütter stellt, ist doch: Ist die ideologisch begründete Sonderbehandlung von mordenden Müttern kontraproduktiv im Hinblick auf den generalpräventiven Aspekt von Strafe und damit mitverantwortlich für das zunehmende Martyrium und letztlich den vielfachen Tod von Kindern?

Ich meine ? JA!

Denn was hat eine Kindesmörderin heutzutage zu befürchten? Wenig!

Letztlich bleibt es der Kunst eines versierten Rechtsbeistands, einer beliebigen Psychologin und dem "schauspielerischen" Talent der Täterin vorbehalten, und die Geneigtheit eines verständnisvollen Richters ist der Täterin zum Nachteil des Opfers und der Gesellschaft gewiss.

Wie soll in einem (Un-)Sinnfeld von Mutter- u. Frauenkult Abschreckung ihre Wirkung entfalten?

Ist es eigentlich zuviel verlangt, von diesen mörderischen Weibern zu verlangen, ihre Kinder vor oder nach der Geburt in bessere Hände zu geben, wenn sie schon mit deren Erziehung überfordert sind? Und muss die Gesellschaft im Sinne der generalpräventiven Wirkung auf andere hirnlose Killertussen nicht mit der denkbar größten Schärfe reagieren, um potentiellen Kindesmörderinnen vorab klar zu machen, dass das Töten von Kindern alles andere als ein Kavaliersdelikt ist und die unvermeidliche Rechtsfolge des Tötens von besonders schutzbedürftigen Personen kein niedriges sondern ein besonders hohes Strafmaß nach sich zieht?

Eine besonders unappetitliche Form des Täterrechts scheint mir!

Gruß roger

fight sexism ? fuck 12a GG


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