Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Weg mit dem Straftatbestand "Sexuelle Belästigung"!

Ekki, Saturday, 15.01.2011, 21:31 (vor 4868 Tagen) @ Stimmt

Hallo allerseits!

Aber DAS ist falsch, und nicht, dass es bei einem Mann nicht zu einer
Verurteilung geführt hat. Abartigkeiten lassen sich nicht mit noch mehr
Abartigkeit bekämpfen. Logisch, oder?

Besagter Straftatbestand wurde von rot-grünen Krampfhennen (tolle Wortschöpfung von Stoiber [oder war's Beckstein?]!) eingeführt, auf die das hier zutrifft:

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=166180

Will denn jemand im Ernst behaupten, vor der rot-grünen Herrschaft hätte jede/r mit jedem/r alles machen können, so daß besagter neuer Straftatbestand die letzte Rettung der anständigen Menschen vor der Mehrheit der Sexmaniacs war, die alles befummelten, begrapschten und bumsten, was nicht bei drei auf den Bäumen war?

Der neu eingeführte Straftatbestand der "sexuellen Belästigung" hat - ebenso wie die beiden anderen strafrechtlichen "Errungenschaften" der rot-grünen Trockenpflaumen:

"Stalking"

"Vergewaltigung in der Ehe"

jede heterosexuelle Annäherung zu einem unkalkulierbaren Risiko gemacht, und das im Fall des letztgenannten Straftatbestandes sogar innerhalb der Ehe!

Jawohl - heterosexuelle Annäherungen.

Denn Schwule und Lesben sollen sich ja outen und dürfen überhaupt alles.

Wahrhaftig - "Grün wirkt", wie ja, leider nicht zu Unrecht, der letzte Wahlkampfslogan dieser Perversopartei lautete.

Und das Schlimmste daran:

Einmal gesetztes Recht wird kaum jemals wieder zurückgenommen - und wenn, dann nur nach Jahrhunderten (z.B. der Kupplereiparagraph).

Wahrhaftig - mir ist durch mein im Großen und Ganzen sexfreies Leben wohl viel mehr erspart geblieben, als mir klar ist.

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.


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