Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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..."dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen werde"

Gobelin, Friday, 20.08.2010, 22:11 (vor 5004 Tagen) @ sonnenlilie

Der Vater beantragte nun bei Gericht das alleinige Sorgerecht, hilfsweise
die Erteilung der gemeinsamen Sorge. Das OLG Brandenburg lehnte den Antrag
ab. Zwar sei nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts ein gemeinsames
Sorgerecht zu erteilen, soweit dies dem Kindeswohl entspreche. Hier jedoch
hätten beide Elternteile "die alleinige Sorge für sich reklamiert und sich
darauf berufen, mit dem jeweils anderen Elternteil (...) nicht mehr
kommunizieren zu können bzw. zu wollen". Deshalb könne nur einer die Sorge
allein ausüben. Im konkreten Fall sei dies nach Abwägung aller Umstände die
Mutter.

Das Bundesjustizministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetz, das immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht. Die Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der Regierungskoalition würden zügig fortgesetzt, hieß es. Die Modelle und Überlegungen müssten jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen werde.

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/sorgerecht-ledige-vaeter-muessen-nicht-laenger-auf-sorgerecht-warten-_aid_54...


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