Kontraste zum Fall Kachelmann
Ohne Worte!Rainer
PS: Der Täter heißt Mehmet A. Ist dass vielleicht die Erklärung das kein
Haftgrund vorliegt?
Der Strafrahmen bei gefährlicher Körperverletzung (1/2 bis 10 Jahre) ist wesentlich geringer als bei schwerer Vergewaltigung (unter Verwendung einer Waffe: mindestens 5 Jahre) Von einem evtl. versuchten Tötungsdelikt wäre der Täter Mehmet A. zurückgetreten, da er den Notruf getätigt hat.
Beide Straftaten sind keine Katalogtaten gem. §112 StPo, es müsste also eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegen. Bei Kachelmann wird dies angenommen, da er Schweizer ist. Mehmet A. ist offenbar Dt. Staatsbürger mit sozialen Bindungen in Deutschland, sonst wäre er wohl in Haft genommen worden.
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- Kontraste zum Fall Kachelmann -
Rainer,
12.07.2010, 19:45
- Ohne Worte, in der Tat! (kwT) - Leser_nicht_eingeloggt, 12.07.2010, 20:26
- Kontraste zum Fall Kachelmann -
mee,
12.07.2010, 21:24
- 5 Jahre ist viel zu viel -
Normalo,
12.07.2010, 23:38
- 5 Jahre ist viel zu viel - Timothy, 14.07.2010, 03:31
- Kontraste zum Fall Kachelmann - Timothy, 14.07.2010, 03:19
- 5 Jahre ist viel zu viel -
Normalo,
12.07.2010, 23:38
- Kontraste zum Fall Kachelmann -
Krischan,
12.07.2010, 23:30
- Schwachsinn! -
Leser_nicht_eingeloggt,
12.07.2010, 23:32
- Schwachsinn! - Sven, 13.07.2010, 00:16
- Schwachsinn! - Krischan, 15.07.2010, 12:50
- Kontraste zum Fall Kachelmann -
Royal Bavarian,
13.07.2010, 00:52
- Kontraste zum Fall Kachelmann - Antworter, 13.07.2010, 01:07
- Kontraste zum Fall Kachelmann - Krischan, 15.07.2010, 12:52
- Schwachsinn! -
Leser_nicht_eingeloggt,
12.07.2010, 23:32
- Hier werden nur Deutsche und Schweizer inhaftiert...K.T. - der nicht eingeloggte quixote, 13.07.2010, 09:34