Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kontraste zum Fall Kachelmann

mee, Monday, 12.07.2010, 21:24 (vor 5049 Tagen) @ Rainer


Ohne Worte!

Rainer

PS: Der Täter heißt Mehmet A. Ist dass vielleicht die Erklärung das kein
Haftgrund vorliegt?

Der Strafrahmen bei gefährlicher Körperverletzung (1/2 bis 10 Jahre) ist wesentlich geringer als bei schwerer Vergewaltigung (unter Verwendung einer Waffe: mindestens 5 Jahre) Von einem evtl. versuchten Tötungsdelikt wäre der Täter Mehmet A. zurückgetreten, da er den Notruf getätigt hat.

Beide Straftaten sind keine Katalogtaten gem. §112 StPo, es müsste also eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegen. Bei Kachelmann wird dies angenommen, da er Schweizer ist. Mehmet A. ist offenbar Dt. Staatsbürger mit sozialen Bindungen in Deutschland, sonst wäre er wohl in Haft genommen worden.


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