Bundesrat schlägt die verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor
hib-Meldung • 2010_04/2010_132/02
Recht/Gesetzentwurf - 28.04.2010
Berlin: (hib/BOB/AW) Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1466) hervorgeht. Das Strafgesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass die Teilnahme an einem Täterprogramm angeordnet werden kann. Nach Ansicht der Länderkammer haben solche Programme besondere Bedeutung für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen, nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes. Die Länderkammer hatte bereits im Juli 2008 vergeblich versucht, eine entsprechende Initiative (16/10068) zum Erfolg zu bringen.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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- Bundesrat schlägt die verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor -
Christine,
04.05.2010, 16:45
- Bundesrat schlägt die verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor - Sachse, 04.05.2010, 17:18
- GewSchG 2: Der totale Krieg gegen Männer hat begonnen! Die Juden des 21. Jahrhunderts! - TZone, 05.05.2010, 01:15