Petition: Unterhaltsrecht - Betreuungsunterhalt
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Gesetzgeber die Regelungen zum Betreuungsunterhalt in § 1570 BGB bzw. §1615 BGB konkreter fasst dahingehend, dass Kriterien genannt werden für die vorzunehmende Einzelfallprüfung, im Hinblick auf die Erwerbsobliegenheit ab dem dritten Lebensjahr des zu betreuenden Kindes, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu erhalten.
Begründung
Das neue Unterhaltsrecht ist seit dem 01.01.2008 in Kraft getreten. Ziel sollte sein, das Unterhaltsrecht an die gewandelten gesellschaftlichen Verhältnise anzupassen und die Eigenverantwortung "die in der Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist" hervorzuheben. Es wurde erkannt, dass eine immer höhere Erwerbsquote bei Frauen existiert und speziell auch bei verheiraten Paaren erheblich öfter und früher eine Erwerbstätigkeit einsetzt, die im krassen Widerspruch zum alten Altersphasenmodell steht, welches anachronistische Verhältnisse widerspiegelt. Gleichzeitig sollten Chancen der Kinder ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften einander angeglichen werden. Leider hat der Gesetzgeber versäumt hier klare Vorgaben zu machen und eine einfache Billigkeitsabwägung für eine Verlängerung der Ehegattenunterhaltsahlungen nach dem dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes als Maßstab gesetzt. Dies führt jetzt regelmässig dazu, dass sich, wie von vielen befürchtet an der Rechssprechung nichts ändert, wie auch in meinem konkreten Fall (siehe Anlage). Hier wird, trotz 14 jährigem und fast 13 jährigem Kind, letzteres 3 Tage/ Woche bis 17:00 Uhr betreut "derzeit und bis auf weiteres" keine Ausdehnung der Erwerbsobliegenheit verlangt. So geht es tausenden von betroffener Unterhaltszahlern, die Gesetzesänderung wird komplett ignoriert, innerhalb der süddeutschen OLGs wurde sogar die Anwendung des alten Altersphasenmodells empfohlen. Dies Petition wird im Übrigen unterstützt vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1100
Wer will, kann die Petition ja unterzeichnen, ich selbst habe es gemacht.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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