Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Horst Arnolds Beamtenstatus (Feminismus)

egal, Wednesday, 04.07.2012, 20:25 (vor 4313 Tagen) @ Edelmann2

In einem anderen Thread oder einem anderen Forum wurde einmal darauf hingewiesen, dass Herr Arnold nach dem Hessischen Beamtengesetz hätte wiedereingestellt werden müssen, nachdem sich die Gründe, die zu seiner Entlassung geführt hatten (Verurteilung wg. Vergewaltigung), als unrichtig (Freispruch aus erwiesener Unschuld) herausgestellt hatten.

§ 49

(1) Wird eine Entscheidung, durch die der Verlust der Beamtenrechte bewirkt worden ist, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, so gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Vorbereitungsdienst und Probezeit sind jedoch voll abzuleisten. Der Beamte hat, sofern er die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und noch dienstfähig ist, Anspruch auf Übertragung eines Amts derselben oder einer mindestens gleichwertigen Laufbahn wie sein bisheriges Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt einschließlich der ruhegehaltsfähigen und unwiderruflichen Stellenzulage. Bis zur Übertragung des neuen Amts erhält er die Besoldung, die ihm aus seinem bisherigen Amt zugestanden hätte.


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