Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Der freundliche Gender-Experte berät Sie!

Mus Lim ⌂, Monday, 02.01.2012, 09:43 (vor 4470 Tagen)

Sehr geehrte Elter 1Z9483 und Elter 2Z9382,

um Ihnen den neuen Hartz IV-Satz für das Jahr 2025 genehmigen zu können, fehlen uns noch drei neue Menschlinge.

Laut aktuellen Gender-Richtlinien wird der/die Schwerpunkt_in für das Jahr 2020/2025 auf XX-Menschlinge gelegt. Daraus ergibt sich folgende Plusgutpunkte-Zulage: Sex-XX+Gender-80%-100% Homosexuell = 8 bis 10 Plusgutpunkte, Sex-XX+Gender-100% Heterosexuell = 5 Plusgutpunkte. (NEU! Sie/Er/Es können ihre Plusgutpunkte nun auch bei jedem Reisebüro einlösen!)

Die zu erbringenden Menschlinge werden wie gewohnt im Alter von zwei Monaten bei ihrer Domestizierungsanstalt, spätestens bis 01.03.2024, abzugeben sein.

Das Gender-Team möchte sie/er/es noch mal darauf Hinweisen, dass eine Zwiedenk-Prägung (Namensgebung, Gesang e.t.c) die reine Androgynität des Menschlings beschneidet und ein Verstoß gegen die Gender-Programmtik darstellt. Eine wiederholte Vertragsverletzung könnte eine Senkung ihres Hartz IV-Satzes zu folge haben.

Wenn sie/er/es noch Fragen haben, sind wir gerne für sie/er/es unter folgender Pluswarmline erreichbar: 0190-666 666.

Wir bedanken uns,
Ihr Gender-Team

Frei nach: YGeneration – 12.12.2011 - 22:23 Uhr

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