Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Umgestaltung des Art. 3 GG in der Femokratie

adler, Kurpfalz, Tuesday, 10.05.2011, 06:43 (vor 4729 Tagen) @ Michael
bearbeitet von adler, Tuesday, 10.05.2011, 06:47

Artikel 3 des Grundgesetzes:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtest BEVORZUGT ODER
BENACHTEILIGT werden".

Jou, so stand das mal da,. Einfach und klar, für jeden verständlich, wie in Stein gemeiselt. Ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Willkür.

Dabei war Passus "Männer und Frauen" von den Vätern des Grundgesetzes erst gar nicht vorgesehen. Den boxten erst die vier Mütter des Grundgesetzes durch. Er stammt noch aus der Weimarer Verfassung, wurde aber von den schon damals listigen Frauen für Frauen PolitikerInnen nicht vollständig übernommen.

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" lautete nun der Rumpf von Weimar. Gleiche Rechte wurden den Frauen im Artikel 3, Absatz 2 zugesichert. Als Geschenk, ohne Gegenleistung wurde es dann von den gütigen Vätern so durchgewunken.

Das Weimarer Original lautete nämlich noch
„Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“.
Do ut des, würde Roslin sagen, eine Hand wäscht die andere.

Schon mit der ursprüngliche Formulierung des GG von 1949 wurde die Gleichberechtigung Männern gegenüber 1956 durch die Wiedereinführung der Wehrpflicht allein für Männer Füssen getreten. Und in den 1980iger entzündete sich ein weiterer Streit, als die Frauenquote im ÖD eingeführt werden sollte.

Doch der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Benda (CDU) kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Quotenregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Und das BVerfG mit seinen von der Politik entsandten Richtern und Richter_*Innen folgte willig und führten den juristischen Salto von der Positiven Diskriminierung ein, als könnte es heisses Wasser geben, das kalt ist

Dennoch war es der seit den 70iger Jahren anrollenden feministischen Dampfwalze noch zu schwach formuliert. Frauen muss geholfen werden, machten die starken Frauen, die nun eine Männerbastion nach der anderen schleifen und erobern wollten, den Schlafmützen, edlen Rittern und Gentlemen im Deutschen Bundestag klar.

Und alle Pudel folgten artig. 1994 folgte der Zusatz zum Absatz 2:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Damit wurde der Artikel 3 als Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat nun in sein genaues Gegenteil verwandelt. Der Staat ist nun aufgefordert gegen das Volk vorzugehen, wenn es seiner großen Weisheit nicht folgen mag. Das ist nicht zu unterschätzen.

Der neue Absatz 2 des GG Artikel 3 ist das EMÄCHTIGUNGSGESETZ des Feminismus.

Die Entwicklung des Artikel 3 GG ist in einem Vortrag von Alexander Lamprecht sehr gut dokumentiert (pdf)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-frauen/lgg/vortrag_artikel_3_absatz_2_grundgesetz.ppt.pdf

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar


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