Dampflok
29.07.2010, 11:39 |
Kachelmann frei! Thread schreibgesperrt |
Er wird erst mal aus der U-Haft gelassen - gerade kams in den Systemmedien!
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Gobelin
29.07.2010, 11:44
@ Dampflok
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Pressemitteilung OLG Karlsruhe |
.....
Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht könne ferner - so der 3. Strafsenat - dahinstehen, ob in der Person des Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben sei.
Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft hat der 3. Strafsenat im Ergebnis die Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Mannheim vom 01.07.2010 sowie den ihr zugrunde liegenden Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 25.02.2010 aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet.
http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1257378/index.html |
Dampflok
29.07.2010, 11:50
@ Gobelin
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Pressemitteilung OLG Karlsruhe |
» .....
»
» Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht
» könne ferner - so der 3. Strafsenat - dahinstehen, ob in der Person des
» Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2
» StPO) gegeben sei.
»
» Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bestehenden gesetzlichen
» Voraussetzungen für die Untersuchungshaft hat der 3. Strafsenat im Ergebnis
» die Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Mannheim vom 01.07.2010
» sowie den ihr zugrunde liegenden Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom
» 25.02.2010 aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet.
»
» http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1257378/index.html
Aus Deiner Quelle:
"Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe.
Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege.
Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden. "
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Red Snapper
29.07.2010, 12:10
@ Dampflok
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Rest an Rechtsstaatlichkeit |
Es gibt eben doch noch einen Rest Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
Es bleibt trotzdem ein Skandal, dass Kachelmann 4 Monate sitzen musste, angesichts der lange bekannten Tatsachen, die das OLG hier als Begründung für die Freilassung auflistete. |
Dampflok
29.07.2010, 12:12
@ Red Snapper
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Rest an Rechtsstaatlichkeit |
» Es gibt eben doch noch einen Rest Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
»
» Es bleibt trotzdem ein Skandal, dass Kachelmann 4 Monate sitzen musste,
» angesichts der lange bekannten Tatsachen, die das OLG hier als Begründung
» für die Freilassung auflistete.
Ob er sein Leben und seine Würde wiederbekommt?
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Karl Toffel
29.07.2010, 12:15
@ Dampflok
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Männer, seid Ihr schnell! |
...
»
» Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive
» nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der
» Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu
» Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die
» Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen
» Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der
» Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher
» durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer
» Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.
» "
»
» ....
grad wollt ich's posten, aber Dampfloks haben anscheinend noch mehr Tempo drauf.
Die Fakten s. o. waren lange bekannt. Selten hat sich das feministische Un-Rechtssystem unserer Bananenrepublik so öffentlich entlarvt.
Jetzt wird's Zeit für eine Abrechnung! |
Müller
29.07.2010, 12:25
@ Dampflok
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Rest an Rechtsstaatlichkeit |
Niemals. |
Gobelin
29.07.2010, 12:25
@ Dampflok
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Kanzlei Birkenstock: Medienerklärung zum Beschluss |
Medienerklärung
zum Beschluss des OLG Karlsruhe
in der Sache Jörg Kachelmann
http://www.kanzlei-birkenstock.de/downloads/Medienerklaerung_29072010.pdf |
Cardillac
29.07.2010, 12:36
@ Karl Toffel
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Männer, seid Ihr schnell! |
»
» Die Fakten s. o. waren lange bekannt. Selten hat sich das feministische
» Un-Rechtssystem unserer Bananenrepublik so öffentlich entlarvt.
»
» Jetzt wird's Zeit für eine Abrechnung!
Genau! |
Wolfgang A. Gogolin

Hamburg, 29.07.2010, 13:47
@ Dampflok
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Kleine Notlüge war OK |
» Ob er sein Leben und seine Würde wiederbekommt?
Darauf kommt es nicht an. Wichtig ist, dass die Täterin sich erstmal besser gefühlt hat.
Wo bleibt ihr gerechter Anspruch, endlich geheiratet zu werden? Es ist hehre Aufgabe deutscher Gerichtsbarkeit, tief verletzte weibliche Gefühle durch unnachsichtige Härte gegenüber männlich-machohaften Gefühlsverletzern zu ahnden.
Wo kämen wir denn hin, wenn Männer einfach nicht heiraten wollen oder strafbarerweise gleich mehrere Freundinnen haben? Derlei darf nicht ungesühnt bleiben, eine winzige Notlüge ('schwere Vergewaltigung') ist in solchen Fällen männlicher Unbotmäßigkeit allemal angemessen. Vielleicht lernen's die Kerle dann endlich!
Viele Grüße
Wolfgang --- http://antifeminismus.blogspot.com/ |
vt
29.07.2010, 13:55
@ Dampflok
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So, jetzt bitte schnell den Kachelknasti vergessen |
Ma schauen unter welchen Medienteppich dieser kleine "Vorfall" gekehrt wird, bzw. welch Rechtfertigungspropaganda die ÖR ausstrahlen werden um den Volksmännerzorn zu besänftigen. Da reicht kein Fernsehgarten mit billigen Flittchen. |
Wetterfrosch
29.07.2010, 14:10
@ Dampflok
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Strafrechtler: Signal zugunsten Kachelmanns |
Strafrechtler: Signal zugunsten Kachelmanns
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann ist nach Ansicht eines Strafrechtlers ein «sehr deutliches Signal» zugunsten des Fernsehmoderators.
«Das Oberlandesgericht sieht die höchste Verdachtsstufe nicht mehr, was auf die Unschuld oder zumindest die Nichterweisbarkeit der Vorwürfe gegen Kachelmann hindeutet», sagte der Berliner Strafrechtsanwalt Ulrich Wehner am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Karlsruhe hatte zuvor den Haftbefehl gegen Kachelmann überraschend aufgehoben. Am Donnerstagnachmittag verließ der 52-jährige Schweizer das Mannheimer Gefängnis.
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1021248 |
Max Aram
29.07.2010, 14:28
@ Dampflok
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Was den Prozess betrifft, habe ich nur einen Wunsch... |
Entweder er war's - dann soll er hinter Gitter. Keine Diskussion.
Wenn er es nicht war (was ich vermute), dann bitte kein Freispruch aus Mangel an Beweisen sondern wegen erwiesener Unschuld. Hoffentlich haben seine Anwälte genug Munition, um das klarzumachen.
Und dann bitte eine Verleumdungsklage gegen die Schalle, dass es sie in Atome zerlegt, so elend und so langsam wie nur möglich... |
Matej
29.07.2010, 14:37
@ Max Aram
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Was den Prozess betrifft, habe ich nur einen Wunsch... |
» Und dann bitte eine Verleumdungsklage gegen die Schalle, dass es sie in
» Atome zerlegt, so elend und so langsam wie nur möglich...
Ich bin mir nicht sicher, ob sich ein sanfter Klaps auf den Popo (und seien wir ehrlich, das wirds allenfalls werden) wirklich so strecken lässt. |
Müller
29.07.2010, 14:37
@ Max Aram
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Was den Prozess betrifft, habe ich nur einen Wunsch... |
Zustimmung. |
Gobelin
29.07.2010, 14:52
@ Max Aram
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Was den Prozess betrifft, LG Mannheim: |
...
Lediglich klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ohne Einfluss auf die von Gesetzes wegen unanfechtbare und damit bestandskräftige Entscheidung des Landgerichts Mannheim über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die damit verbundene Durchführung einer Hauptverhandlung ist.
Ob die Hauptverhandlung gegen Herrn Kachelmann - wie bereits angekündigt - am 06. September 2010 beginnt, ist aufgrund der veränderten Sachlage derzeit nicht abzusehen. Wir werden Sie rechtzeitig über den Fortgang des Verfahrens in Kenntnis setzen.
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1257395/index.html?ROOT=1160629 |
wurst
29.07.2010, 14:58
@ Karl Toffel
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Männer, seid Ihr schnell! |
» Jetzt wird's Zeit für eine Abrechnung!
Stimmt, entlarven tut sich das Unrechtssystem unserer Bananenrepublik sehr oft, nur trifft es in den allermeisten Fällen Nichtprominente. Diesmal, und noch mehr wie damals bei Türk, wurde es öffentlich ausgewalzt. |
Baptist H
29.07.2010, 16:23
@ Dampflok
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Kachelmann frei! |
Kachelmann frei
Dringender und hinreichender Verdacht; Aussage gegen Aussage. Diese Rechtsbegriffe sind zu werten. Gerade diese Delikte sind eine Frage der Glaubwürdigkeit, da keine Zeugen vorhanden sind. Im Zweifel für den Angeklagten, auch wenn auf der Gegenseite eine Frau ist. |