EuGMR gegen BVerfG

Zur Väterfeindlichkeit  des Kasperltheaters „Justiz“.

Gab es im Januar einn Erfolg für ein Vater vor dem EuGMR
http://vafk-karlsruhe.de/article86-Vater-beim-EGMR-zum-zweiten-Mal-erfolgreich

wurde promt dem selben Vater letzten Monat vom BVerfG die “interessiert uns nicht” Karte gezeigt.
“ Zwar sei der Wille des Kindes durch die Mutter beeinflusst. Gleichwohl sei dieser zu berücksichtigen.“
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/04/rk20150425_1bvr332614.html

Das BVerfG stellt sich hier bewußt gegen ein EuGMR Urteil.
Es sieht deutlich nach einer Retourkutsche aus.
Es sind zwar zwei Verfahren, jedoch geht es im Grunde um das selbe.
EuGMR rügt Deutschland, weil es den Umgang des Vaters(Kindes) nicht konsequent durch setzt.
BVerfG sagt, wir setzen den Umgang nicht gegen den Willen des Kindes durch, egal ob das Kind manipuliert ist.

In Väterkreisen bedeutet die Entscheidung des BVerfG:
schaffe dir keine Kinder an, denn die Mutter kann alles machen was sie will, sogar das BVerfG lässt sich für ihre Zwecke instrumentalisieren

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