Kategory Archiv: Unrecht

Genitalverstümmelung an Kindern

Original des Urteils als PDF

LANDGERICHT KÖLN – IM NAMEN DES VOLKES – URTEIL

Wa. 151 Ns 169/11

In der Strafsache

g e g e n Dr. K., geboren am….., wohnhaft: …….., ….
wegen Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Richters in Köln vom 21.09.2011 hat die 1. kleine Strafkammer des Landgerichts Köln in der Hauptverhandlung vom 07.05.2012, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Landgericht Beenken als Vorsitzender, Bernd Boettcher, Postdienst, Hans-Jürgen Neuenfeldt, Postbeamter als Schöffen, Staatsanwältin Müller als Beamtin der Staatsanwaltschaft, Justizbeschäftigte Kuhlemann als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 21.09.2011 wird verworfen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen. weiterlesen…»

„Ungeahnte“ Folgen der Frauenquote

Was heißt „ungeahnte Folgen“?

Dass ehrgeizige Männer quotierte Bereiche allmählich verlassen war so vorhersehbar wie nur etwas.

Wer engagiert sich schon, wenn er weiß, dass Frauen in ihren Quotensänften an ihm vorbeigetragen werden?

Geschlechterplanwirtschaft (Quoten) hat die gleichen Folgen, die Planwirtschaft immer hatte und hat.

Geschlechtersozialismus = Gleichstellungsfeminismus hat die Folgen, die Sozialismus immer und überall hat: Desengagement.

Wer Gleichstellung sät wird Gleichgültigkeit ernten. weiterlesen…»

Helden der Moderne?

Der Massenmörder Che Guevara und der Hilfsmassenmörder Breivik.

 

Das Bild Breiviks ist blasser, unschärfer als das des Massenmörders Guevaras. Das muss so sein.  Hat sich doch das Bild Guevaras in das Gehirn von Millionen von Menschen ohne Widerstand  gegen seine Morde eingeprägt. Bei Breivik wird noch eine Menge Arbeit erforderlich sein um ihn auf einen ähnlich hohen Tron zu setzen. Zumal er mordsmäßig mit Che Guevara nicht mithalten kann.

Achtung,  das  ist Satire!  Ein Hinweis an die Neuzeit,
in der zwischen Massenmördern unterschieden wird!

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Hundeohren und Jungenbeschneidung

Im Gegensatz zum Penis eines Kindes dürfen die Ohren eines Hundes nicht verstümmelt (beschnitten) werden.

Von mir aus kann sich jeder die Ohren abschneiden, oder Ringe durch die Nase ziehen lassen. Problematisch wird es wenn Jemand seinen Kindern die Ohren abschneiden will, weil sie danach noch genau so gut hören können, sich nie mehr die Ohren waschen müssen und das Ganze nach seinem Geschmack auch besser aussieht.

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Behinderte Jungen dürfen diskriminiert werden!

Die Antidiskriminierungsstelle sieht keine Diskriminierung darin, dass behinderte Jungen und Männer bei der Nennung von gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Rehabilitierung auf Grund ihres Geschlechtes ausgeschlossen werden. Sie lehnte deshalb erneut das Anliegen des Vereins MANNdat ab, behinderte Jungen und Männer in der Rehabilitation behinderten Frauen und Mädchen gleichzustellen.

Meldung von MANNdat

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9 auf einen Streich

Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat

Koblenz – Unfassbar aber wahr: Eine Koblenzerin (23) hat eine Vergewaltigung frei erfunden – und neun Männer beinahe für mehrere Jahre unschuldig ins Gefängnis gebracht. Sie hat behauptet: Ihr Heroindealer und acht weitere Männer hätten sie in einer Wohnung in der Koblenzer Altstadt vergewaltigt. Jetzt hat die Frau im Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz gestanden: Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt.

Sie hat behauptet: Der Heroindealer habe ihr ein Messer an den Hals gehalten, währenddessen seien die anderen über sie hergefallen. Und sie hat behauptet: Ihre zwei Kinder (5, 4) und ein weiteres Kind hätten die Sextat mit ansehen müssen.

Jetzt kam in einem Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz heraus: Die Drogensüchtige hat sich die unglaublichen Vorwürfe alle ausgedacht. Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt. Dies gab sie vor Gericht zu. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Helmut Feit hat die Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Grund: Falsche Verdächtigung und Falschaussage. Bewährungszeit: vier Jahre. weiterlesen…»

Traumtöchter

Emma 1986 Heft Nr.2

Seite 56 Seite 57 Seite 58 Seite 59

 

Wenn wir wirklich wollen, daß es unsere Töchter einmal leichter haben, müssen wir es unseren Söhnen schwer machen. Auch wenn es weh tut. Sagt die Mutter zweier Töchter und eines Sohnes.

Was geschieht mit kleinen Mädchen?, fragen sich Feministinnen seit Jahren und haben für eine möglichst unterschiedlose Sozialisation von männlichen und weiblichen Kindern plädiert. Was geschieht aber eigentlich mit den kleinen Jungen? Viel zu wenig, meine ich. Selbst wenn wir aus unseren Töchtern Super-Amazonen machen, werden sie sich an diesen Söhnen – ihren „Brüdern“ – die Zähne ausbeißen und von ihnen nicht weniger Unterdrückung erfahren als wir von ihren Vätern. weiterlesen…»

Tierschutz besser als Jungenschutz

Um die erfolglos verlaufene Angelegenheit endlich abzuschließen, hier zur Kenntnis der Text der Petition an den Deutschen Bundestag und dessen Antwort – die sich allerdings nicht auf diese, sondern auf eine ähnliche Petition bezieht.

Die Weigerung, Knaben den gleichen Strafrechts-Schutz gegen Verstümmelung zu gewähren, wie Mädchen, wird begründet mit der folgenden, nicht belegten oder begründeten Behauptung:

| Bei sachgerechter Handhabung durch einen Arzt werden körperliche
| Funktionen nicht auf Dauer beeinträchtigt. Insbesondere können
| beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden
| in ihrem Sexualleben nicht behindert.

Leider ist diese zentrale Behauptung falsch, zumindest wird sie von
fachkundiger Seite bestritten, z.B. hier weiterlesen…»

Arbeitsentgelt und Unterhalt

In die Grafik der Wirtschaftsentwicklung (Quelle) habe ich die Entwicklung des Kindesunterhaltes eingezeichnet.

Die Unterhaltsdaten errechnen sich aus dem Durchschnitt aller Altersstufen und aller Einkommen der jeweiligen Düsseldorfer Tabellen. Ist nicht unbedingt ganz genau, für die Trendaussage aber ausreichend.

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Keine Nachsicht für Männer

Aus der Welt der »Gleichberechtigung«

LOS ANGELES (CBS) – Die bevorstehende Freilassung von Tausenden von Gefangenen an der California State Gefängnissen in den nächsten Wochen wird eine große Anzahl von Müttern mit ihren Familien vereinen.
Mehr als die Hälfte der 9.000 Entlassenen werden Frauen mit zwei oder weniger Jahren Reststrafe sein die keine Gewalttäter sind und Kinder haben.

Bedingung für die vorzeitige Entlassung wäre ein GPS-Armband zu tragen und sich regelmäßig zu melden.

Nicht jeder ist von der Idee begeistert. „Es ist diskriminierend, wenn nicht alle Menschen und damit auch Männer mit Kindern einbezogen werden“, argumentiert ein Mann. „Ich möchte eine Balance dort zu sehen.“
Während sich geschätzte 4.500 weibliche Häftlinge für das Heimat-Release-Programm qualifizieren konnten, wäre eine Ausweitung des Plans auf männliche Insassen wahrscheinlich auf stärkeren öffentlichen Widerstand gestoßen.

NEWS – CBS Los Angeles

ZEIGER

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Kein Schulbus für Jungs

WDR – Aktuelle Stunde
13.9.2011

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Vom Rechtsstaat zum Faustrecht-Staat

Prof. Dr. Joachim Wiesner Privatdozent

Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat:

Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts
Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewusstsein in der Bundesrepublik Deutschland

VERLAG REGENSBERG MÜNSTER 1985

INHALTSVERZEICHNIS

  1. VORGÄNGE UND BEFUNDE
    1. Die dialektische Implikation des Gesetzeswerks: Die Verhaltenssteuernde Wirkung des Unterhaltsrechts
      Die Justizmaschinerie wird in Gang gesetzt
      Der Rechtsbruch wird gesichert
    2. Sozial- und rechtsethische Bewertung der Rechtstatsachen.
      Die Unverbindlichkeit und Beliebigkeit der Ehebindung im deutschen Recht

      Die Kinderverschleppung und ihre Folgen im rechtlichen und sozialkulturellen Kontext
  2. ZUR SITTLICHEN AMBIVALENZ DER RECHTSWIRKLICHKEIT
    1. Rechtsmethodische Überlegungen
    2. Rechstaatsächliche Beobachtungen
    3. Rechtsethische Bewertungen
  3. ORDNUNGSPOLITISCHE BEWERTUNG
    1. Zum Begriff der »Ordnungspolitik«
    2. Die Synthese von individuellem Eigeninteresse und gesellschaftspolitischer Zielvorstellung: Die Faustrechtspraxis
      Schuldprinzip versus Zerrüttungsprinzip
      Von der Kindesentführung zur Kindessorge: Die Perversion der Rechtsordnung
    3. Die gesetzlich institutionalisierte Verantwortungslosigkeit
      Ehe Verfehlungen bis zur Verbrechensgrenze
      Kein Verschulden – keine Verantwortung
  4. PERSPEKTIVEN UND KONSEQUENZEN
    1. Das Problembewusstseins-Defizit bei Politikern
    2. Die Meinungsbildung in den Kirchen
    3. Die Willensbildung bei Parteien und Verbänden
    4. Ökonomische Konsequenzen
    5. Individuelle Konsequenzen
    6. Gesellschaftliche Perspektiven
  5. ÜBER DEN AUTOR
  6. Verweise – Bemerkungen – Verzeichnis

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Ehe

Zunaechst muss man mal die konservative Position darlegen. Klassisch konservativ ist die Haltung, dass eine gegenseitige Versorgungspflicht von Eltern nur innerhalb der Ehe besteht. In der Kirche existiert deshalb das Sakrament der Ehe, das zwei Menschen vor Gott aneinanderbindet. Das aufgeklaerte Grossbuergertum vor 200 Jahren griff die religioes begruendete Ehe auf und ersetzte sie durch eine Rechtskonstruktion namens ‚Zivilehe‘. Die Zivilehe ist streng genommen eine eindeutig linke (= aufgeklaert-republikanische) Errungenschaft. Bezeichnenderweise hat die Katholische Kirche die langfristig familienzersetzenden Auswirkungen der Zivilehe als beliebig definierbares Rechtskonstrukt fruehzeitig erkannt und bekaempft. Nach der Installierung des linken Buergerlichen Gesetzbuches bildeten die Familie, kirchliche Ehe und die ihr aufgepfropfte Zivilehe in der sozialen Realitaet vorerst aber noch eine mehr oder weniger harmonische Einheit. weiterlesen…»

Eine Betrachtung zum GM

Vor Jahren, als das WTC in New York noch stand, war ich da mal oben. Wenn ich heute auf die Bilder schaue, noch immer unvorstellbar, dass beide Türme nicht mehr stehen sollen. Weggebombt von wenigen Idioten und 1000ende Unschuldige dabei mit in den Tod gerissen. Nach außen hin darstellbar: Terroristen/Verbrecher verüben einen Terrorakt und töten damit viele Menschen. Die ganze Welt betrachtet das als Akt des Grauens, als ein irres Verbrechen! Zweifelsfrei ist es das auch!

10 Jahre später …….

In Deutschland wütet noch immer der Feminismus, der Gender-Wahnsinn wird dem Volk aufgezwängt! Durch die Seuche Feminismus wurden Millionen Menschen lebenslang ruiniert. Die finanziellen und materiellen Schäden sind unersetzbar, die menschlichen Schicksale umumkehrbar. Die eine Seuche ist noch nicht einmal eingegrenzt, da nimmt der nächste (Rassen-)Wahn unser Volk in Besitz: Gender Mainstreaming! Schwachsinn pur, völlig unwissenschaftlich, einfach nur eine Rassenideologie des 21. Jahrhunderts! Gierig, wie damals die Anhänger von Adolf Hitler, saugen hirntote Menschen diesen Wahn auf und setzen ihn ohne dabei zu denken um. Wieder entsteht dem deutschen Volk Schaden, wieder gibt und wird es menschliche Tragödien geben. Die Höhe des Schadens ist noch nicht einmal abschätzbar.

Wenn ich den WTC-Anschlag mit dem Feminismus/Gender-Mainstreaming direkt vergleiche, dann muss ich feststellen, dass um das WTC (nicht abwertend!) mehr Geschrei gemacht wurde, als um den deutschen Geschlechter-/Rassenwahn. Es wird noch immer nicht auf die konkreten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen dieses Wahnsinns hingewiesen. Leute, die dies einführen und fördern, sind Verbrecher, Massenmörder! Solche Menschen müssen ihrer Macht enthoben und bestraft werden. Stattdessen wird dieser Wahnsinn, wie vor 78 Jahren, sogar „Staatsprogramm“.

https://www.wgvdl.com/forum/forum_entry.php?id=189688

 



Abtreibung der Unterhaltspflicht

§ 170 StGB
Verletzung der Unterhaltspflicht.

  1. Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 2 ist sehr merkwürdig. Wenn also ich unterhaltsverpflichtet wäre, mich dem entziehen würde und die Frau treibt deshalb ab, dann droht mir eine Freiheitsstrafe. Bricht aber eine Frau aus freien Stücken die Schwangerschaft ab, dann tut sie dies straffrei, obwohl sie sich damit auch der Unterhaltspflicht entzieht.

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